Cartoon: © Katharina Greve, www.katharinagreve.de
Seit November 2010 muss in Deutschland für jede Art von Ausweisdokumenten ein biometrisches Passbild genutzt werden. Egal, ob das Bild selbst gemacht, in einem automatischen Passbildautomat oder in einem professionellen Fotostudio erstellt wird – es muss auf jeden Fall biometrietauglich sein und die entsprechenden deutschen bzw. internationalen Vorgaben erfüllen.
Neben Format und Bildhintergrund legen diese auch Kopfhaltung und Gesichtsausdruck fest. Worauf zu achten ist, wird im folgenden Beitrag zusammengefasst.
Technische Anforderungen
Voraussetzung für eine Anerkennung eines Fotos als Biometrisches Passbild ist zunächst eine hohe Bildqualität. Der gesamte Bildbereich muss gleichmäßig ausgeleuchtet sein, ohne störende Schatten und Reflexionen. Das Gesicht muss kontrastreich, klar und scharf abgebildet sein. Es soll sich mittig im Bild befinden und 70-80 Prozent der Bildhöhe einnehmen, sodass daneben noch kleine Teile des Oberkörpers und der Frisur zu sehen sind.
Der Hintergrund muss neutral, hell und einfarbig sein und einen ausreichenden Kontrast zu Gesicht und Haaren aufweisen. Die Bildgröße hat exakt 35 × 45 mm zu betragen. Gedruckt werden sollte mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi oder höher und auf hochwertigem Fotopapier.
Das Foto kann wahlweise in Farbe oder Schwarzweiß vorgelegt werden, darf jedoch keinerlei Knicke oder Flecken aufweisen.
Für Kinder unter 10 Jahren gelten leicht geänderte Vorgaben, hier muss die Gesichtshöhe 50-80 Prozent des Bildes einnehmen, für Passfotos von Babys und Kleinkindern unter 6 Jahren wird keine Biometrietauglichkeit verlangt. In beiden Fällen beträgt die Passbildgröße jedoch ebenfalls 3,5 × 4,5 cm.
Gesichtsausdruck und Kopfhaltung
Die Person auf dem Foto muss mit geschlossenem Mund und neutralem Gesichtsausdruck direkt in die Kamera blicken. Die Augen haben dabei auf einer geraden Ebene zu stehen, geneigte Kopfhaltung oder Aufnahmen im Halbprofil sind unzulässig.
Es ist darauf zu achten, dass die Augen geöffnet sind und nicht – auch nicht teilweise – durch Brillengestelle oder Haare verdeckt werden. Sonnenbrillen sind gänzlich unzulässig, bei anderen Brillen müssen Lichtreflexionen vermieden werden.
Die Person darf keine Kopfbedeckung tragen, Ausnahmen hiervon sind aus religiösen Gründen gestattet. Auch in diesem Fall muss das Gesicht jedoch von der unteren Kante des Kinns bis hinauf zur Stirn frei sichtbar bleiben.